Fragen & Antworten
Schnelle Antworten auf wichtige Fragen ...
1Ernährungsberaterin/DGE - was bedeutet das für mich?
Was bedeutet zertifizierte Ernährungsberaterin/DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung)?
Der Lehrgang Ernährungsberater/DGE ist eine Zusatzqualifikation, die nur staatlich geprüfte Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler mit bestimmten Abschlüssen, sowie einige andere ausgewählte Studiengänge, absolvieren können. Inhalte sind u.a. Ernährung und Gesundheit, Ernährungspsychologie, Gesprächsführung und Qualitätssicherung.
Zur Erlangung des Zertifikats sind mehrere Prüfungen und eine umfangreiche Facharbeit abzulegen. Der Titel Ernährungsberater/DGE ist von den Krankenkassen anerkannt (für die Anbieterqualifikation laut „Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 27. August 2010) und in keinster Weise mit der Bezeichnung „Ernährungsberater“ zu vergleichen, mit der sich jeder schmücken kann, da dieser Begriff leider nicht gesetzlich geschützt ist.
2Wie bekomme ich Ernährungsberatung/Ernährungstherapie?
Für eine Ernährungstherapie konsultieren Sie zunächst ihren Hausarzt. Er gibt ihnen, bei gesicherter Diagnose, eine Notwendigkeitsbescheinigung. Mit dieser erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob ein Zuschuss oder evtl. die Gesamtkosten übernommen werden. Das ärztliche Budget wird nicht belastet, da eine Ernährungsberatung nicht im Ziffernkatalog beinhaltet ist.
Bei entsprechender Indikation werden die Beratungen in der Regel von Krankenkassen bezuschusst bzw. übernommen. Privatkassen geben bisher kaum Zuschüsse.
Alternativ können Sie auch ohne gesicherte Diagnose eine in Anspruch nehmen. Hierzu führen Sie direkt mit mir ein telefonisches Informationsgespräch und vereinbaren einen Beratungstermin. Nach erfolgter Diagnosestellung und Notwendigkeitsbescheinigung informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse ob eine Kostenerstattung möglich ist.
3Wie lange dauert die Ernährungsberatung/Ernährungstherapie?
Nach Vereinbarung eines Beratungstermins findet eine Erstberatung statt. Diese umfasst etwa 45 Minuten.
Meist ist ein weiterer Termin notwendig, um eventuell noch offene Fragen zu klären. Auch um die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben (u.a. Ernährung, Bewegung, Verhalten) zu manifestieren, sind weitere Termin angeraten.
Für umfassendere Therapien, auch mit Ernährungsprotokoll-Auswertung, können weitere Termine notwendig werden.
4Wie erfolgt die Terminvergabe?
Beratungstermine werden in der Regel telefonisch vereinbart. Eine Anfrage kann auch per email erfolgen.
5Was kostet eine Ernährungsberatung/Ernährungstherapie?
Mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung übernimmt bzw. bezuschusst in der Regel die gesetzlichen Krankenkasse die Ernährungsberatung/Ernährungstherapie.
Beratungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:
- Beratung pro Stunde 60 Euro
- Protokollauswertung mit Analyse, nach Umfang 60 bis 90 Euro
- Erstellen von Bewegungsprogrammen nach Zeitaufwand
6Verkaufen Sie Produkte zur Nahrungsergänzung?
Als zertifiziertes Mitglied der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) verkaufe ich keine Nahrungsergänzungsmittel und empfehle auch keine Hersteller derselben.